Die von der Gemeinde im Vorabklärungsverfahren eingeholten Stellungnahmen von LANAT, AGR und AWA lauten abschlägig. Die Beschwerdeführenden führen dagegen zwar Argumente ins Feld. Sie machen insbesondere geltend, dass ihre Tiere auf Unterstände auf der Weide angewiesen seien, weil sie von der Weide nicht selbständig in den Winterstall gelangen könnten. Den Beschwerdeführenden entstünde unzumutbarer Aufwand, wenn sie die Tiere bei ungünstiger Witterung jeweils in den Stall holen müssten. Die Zonenkonformität sei daher zu bejahen.