Die Beschwerdeführenden weisen auf die Motion 21.4334 hin, welche im Jahr 2022 von Nationalund Ständerat angenommen wurde. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem eidgenössischen Parlament gesetzliche Grundlagen zu unterbreiten, um bei widerrechtlich erstellten Bauten ausserhalb der Bauzone die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nach 30 Jahren verwirken zu lassen. Der eidgenössische Gesetzgeber hat bislang noch keine entsprechenden Bestimmungen erlassen. Die streitigen Folientunnel sind nach dem geltenden Recht zu beurteilen.