Das Rechtsamt der BVD hat daher den Beschwerdeführenden mit der Verfügung vom 20. Dezember 2022 die Gelegenheit eingeräumt, innert 30 Tagen seit Eröffnung der Verfügung bei der Gemeinde ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Damit wurde der formelle Mangel der angefochtenen Verfügung behoben. Die diesbezüglichen Ausführungen in der Beschwerde haben sich damit erledigt; es muss nicht weiter darauf eingegangen werden.