Die Gemeinde reichte am 13. Januar 2023 eine Stellungnahme ein. Sie machte darin Erläuterungen zum erstinstanzlichen Verfahren. Zur Beschwerde stellte sie keinen Antrag. Mit Schreiben vom 18. Januar 2023 teilte die Gemeinde dem Rechtsamt mit, dass am selben Tag ein Baugesuch für den Holzschopf eingegangen sei. Dieser solle gemäss Angaben des Projektverfassers künftig als Maschinenunterstand und Holzlager dienen. Die beiden Folientunnel bildeten nicht Gegenstand des Baugesuches. Auch die Beschwerdeführenden machten dem Rechtsamt Mitteilung über die Einreichung des nachträglichen Baugesuchs.