2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 15. Dezember 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, eventuell die umfangmässige Reduktion der Wiederherstellungsanordnung oder die Ansetzung einer längeren Wiederherstellungsfrist.