Der Boden sei von der Betonplatte zu befreien und wieder mit Humus zu überdecken. Der Schopfbau sei entweder innerhalb der gleichen Frist fachgerecht zu entfernen und entsprechend zu entsorgen oder es müsse eine andere Nutzung mittels Vorabklärung/Baugesuch abgeklärt und bewilligt werden. Für den Fall der Nichtbefolgung der Wiederherstellungsanordnung wurden die Ersatzvornahme und eine Busse angedroht.