Mit Verfügung vom 14. November 2022 eröffnete die Gemeinde Rapperswil den Beschwerdeführenden 1-4 die Stellungnahmen aus der Vorabklärung. Sie hielt fest, dass gestützt auf die Vorabklärung eine nachträgliche Baubewilligung für die Folientunnel kaum in Aussicht gestellt werden könne. Der Schopfbau könne mit anderer Nutzung allenfalls bewilligungsfähig sein. Dies müsse aber noch geprüft werden, weil er sich über dem eingedolten Gewässer befinde. Die Gemeinde forderte die Beschwerdeführenden auf, die Folientunnel mit Betonplatte bis zum 31. März 2023 fachgerecht zu entfernen und entsprechend zu entsorgen. Der Boden sei von der Betonplatte zu befreien und wieder mit Humus zu überdecken.