Am 3. Juni 2022 fand eine Besprechung zwischen Gemeindevertretern und dem Beschwerdeführer 3 statt. Am 26. August 2022 erfolgte eine Begehung mit Teilnahme der Beschwerdeführer 1 und 2 (Söhne der Beschwerdeführenden 3 und 4) und von Vertretern des AGR und der Gemeinde. Dabei wurde vereinbart, dass zunächst eine vollständige Vorabklärung erfolgen solle.1 Am 16. September 2022 (Eingangsdatum) reichten die Beschwerdeführer 1 und 2 bei der Gemeinde Rapperswil ein Vorabklärungsgesuch für einen «Weideunterstand mit langer Dachplane» mit Betonfundament ein. Gemeint sind ein Schopf und zwei Plastiktunnel mit Betonfundament, die als Witterungsschutz für Kühe in der warmen Jahreszeit (April-Oktober)