Die Baupolizeibehörde müsse gegen wesentliche baurechtswidrige Zustände ein Wiederherstellungsverfahren einleiten. Den Beschwerdeführenden 3 und 4 werde dazu das rechtliche Gehör eingeräumt. Es bestehe die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs. Erfolge dieses nicht innert 30 Tagen, werde kostenpflichtig über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verfügt. 1/9 BVD 120/2022/71