Die Vorinstanz hat in ihrer Verfügung die Frist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auf den 31. Mai 2023 festgesetzt. Diese Frist wird aufgrund der während des Beschwerdeverfahrens verstrichenen Zeit um zwei Monate, d.h. bis am 31. Juli 2023 verlängert. Damit verbleibt der Beschwerdeführerin genügend Zeit, um die verlangten Massnahmen vorzunehmen. 5. Kosten 18 www.parlament.ch, Geschäftsnummer 21.4334. 7/9 BVD 120/2022/70