d) Abschliessend bringt die Beschwerdeführerin vor, es sei die «parlamentarische Diskussion vom 6. Dezember 2022» betreffend die Verwirkung des Wiederherstellungsanpruchs ausserhalb der Bauzone zu beachten und dem politischen Willen Rechnung zu tragen, wonach Gebäude nach 30 Jahren Bestand künftig nicht mehr abgerissen werden müssten. Auch deshalb sei der vor mehr als 40 Jahren gebaute Schopf inkl. Gartenhaus in seinem Bestand zu schützen.