Die Parzelle Worben Grundbuchblatt Nr. E.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Der formell und materiell rechtswidrige Anbau des Gartenhauses an die bestehende Baute verletzt einerseits das für die Raumplanung grundlegende Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbauzone. Andererseits befindet sich die Baute in unmittelbarer Nähe bzw. direkt an der Nachbarparzelle Worben Grundbuchblatt Nr. H.________, weshalb von einer Unterschreitung des Grenzabstands auszugehen ist. Das öffentliche Interesse an der vollständigen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist erheblich und überwiegt die Nachteile, die der Beschwerdeführerin durch die Wiederherstellung entstehen.