d) Art. 14 des Gemeindebaureglements der Gemeinde Worben regelt die Grenzabstände von An- und Kleinbauten und sieht dabei einen Mindestgrenzabstand von 2 m vor (Abs. 1 und 2), welcher nur unterschritten werden darf, wenn die Nachbarin oder der Nachbar zustimmt oder wenn an eine nachbarliche, an der Grenze stehende Kleinbaute angebaut werden kann (Abs. 3).