Auf den Fotos in den Vorakten ist erkennbar, dass es sich beim hier zur Diskussion stehenden Gartenhaus um einen Anbau an das gestützt auf die Baubewilligung vom 31. März 1976 rechtmässig erstellte Nebengebäude (Schopf bzw. Hühnerhaus) handelt. Die ursprünglich bewilligte Baute von 5 m x 5 m x 2.5 m wurde mit diesem südseitigen Anbau deutlich vergrössert. Bei der Renovation des Gartenhauses im Frühling 2022 wurden nebst der Erneuerung des Dachs (mit Profilblechplatten und einer Unterkonstruktion mit Holz-Dachsparren) die Aussenwände mit einer Holzschalung verkleidet bzw. ersetzt, eine neue Fensterverglasung eingebaut und die Süd- Fassade dadurch markant verändert.