_ wurde dem Rechtsamt am 20. Dezember 2022 telefonisch und am 16. Januar 2023 schriftlich mitgeteilt, dass die Stockwerkeinheit Worben Grundbuchblatt Nr. G.________ per 1. Dezember 2021 an die Beschwerdeführerin verkauft worden sei. Gemäss den aktuellen Angaben im Grundstückdaten-Informationssystem GRUDIS ist neu die Beschwerdeführerin als Alleineigentümerin der Stockwerkeinheit Worben Grundbuchblatt Nr. G.________ eingetragen. Daher wurden die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten mit Verfügung vom 23. Januar 2023 wieder aus dem vorliegenden Verfahren entlassen. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.