Im April 2022 stellte die Baupolizeibehörde der Gemeinde Worben anlässlich einer Begehung vor Ort fest, dass die Baute renoviert bzw. daran ein Gartenhaus angebaut wurde, dies ohne Vorliegen einer entsprechenden Baubewilligung. Nachdem der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 23. Mai 2022 das rechtliche Gehör gewährt worden war, forderte sie die Gemeinde Worben mit Wiederherstellungsverfügung vom 16. November 2022 auf, das Gartenhaus bis zum 31. Mai 2023 vollständig zu entfernen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.