1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Worben Grundbuchblatt Nr. E.________. Diese liegt in der Landwirtschaftszone. Darauf befindet sich nebst der Wohnliegenschaft auch ein Schopf bzw. ein Hühnerhaus (F.________weg) mit einer Grundfläche von 5 m x 5 m und einer Höhe von 2.5 m. Diese Baute wurde am 31. März 1976 bewilligt.1 Im April 2022 stellte die Baupolizeibehörde der Gemeinde Worben anlässlich einer Begehung vor Ort fest, dass die Baute renoviert bzw. daran ein Gartenhaus angebaut wurde, dies ohne Vorliegen einer entsprechenden Baubewilligung.