c) Die tatsächlichen, für das Verfahren relevanten Verhältnisse ergeben sich aus den Akten. Von einem Augenschein wären keine neuen Erkenntnisse zu erwarten gewesen. Dasselbe gilt auch für die Einholung der Zivilverfahrensakten CIV J.________ beim Regionalgericht Oberland. Das Zivilverfahren betrifft gemäss Ausführungen der Beschwerdegegnerschaft die angeblichen Grenzverletzungen.49 Wie eingangs dargelegt sind die Grenzabstände aber nicht Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens. Die Beweisanträge werden demnach abgewiesen. 9. Fazit und Kosten