Die Beschwerdeführenden haben sich in ihren Schlussbemerkungen vom 15. Dezember 2021 mit dem Rückzug der Rüge betreffend «Pool» einverstanden erklärt.41 Im Sachverhalt unter Ziff. 6 sowie in Ziff. 3 der Erwägungen der angefochtenen Verfügung führt die Stadt Thun aus, anlässlich der Begehung vom 24. August 2021 sei der Whirlpool von den Verfahrensbeteiligten als baubewilligungsfrei akzeptiert worden. Die Beschwerdeführenden haben ihre Rüge betreffend die Baubewilligungsfreiheit des Whirlpools im vorinstanzlichen Verfahren zurückgezogen und bringen sie auch im vorliegenden Verfahren nicht mehr vor. Der Whirlpool an sich bzw. die Baubewilligungsfreiheit bilden nicht mehr Streitgegenstand.