In ihrer Stellungnahme vom 6. Januar 2023 führt die Stadt Thun aus, die elektrischen Installationen in Zusammenhang mit dem bewilligungsfrei erstellbaren Whirlpool würden in der Beschwerde erstmals thematisiert. Es könne nicht Aufgabe der kommunalen Baupolizeibehörde sein, Elektroinstallationen im Zusammenhang mit bewilligungsfreien Anlagen im nicht öffentlichen Bereich zu prüfen. Es liege keine Störung der öffentlichen Ordnung i.S.v. Art. 46 Abs. 2 Bst. c BauG vor. b) Hinsichtlich des Whirlpools hat die Stadt Thun mit verfahrensleitender Verfügung vom 16. September 2021 eine baupolizeiliche Verfügung mit folgendem Inhalt in Aussicht gestellt: