Dem Grundrissplan der Projektänderung vom 25. September 201837 lässt sich jedoch entnehmen, dass die neue Gartengestaltung keine Bäume vorsieht. Durch die Bewilligung der Gartengestaltung bzw. der Projektänderung wurde damit auch bewilligt, dass auf der Parzelle keine Bäume mehr vorgesehen sind. Die Bewilligung der Gartengestaltung wurde mit Verwaltungsgerichtsurteil vom 2. Juli 2020 bestätigt, welches unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist. Von der Rechtskraft umfasst werden auch die von der BVE am 1. Oktober 2018 gestempelten Pläne.38 Um darauf zurückzukommen, müssten die Revisionsvoraussetzungen gemäss Art. 95 ff. VRPG vorliegen.