Die BVE bewilligte mit Entscheid vom 23. Januar 2019 die Projektänderung vom 27. September 2018 und präzisierte die Auflage zur Begrünung der Stützmauer. In der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 25. Februar 2019 haben die Beschwerdeführenden ihre Ausführungen zur «Baumfällaktion» wiederholt. Zwar werden die angeblich gefällten Bäume weder im Bauentscheid der Stadt Thun vom 9. April 2018, dem Entscheid der BVE vom 23. Januar 2019 noch dem Verwaltungsgerichtsurteil vom 2. Juli 2020 ausdrücklich erwähnt. Dem Grundrissplan der Projektänderung vom 25. September 201837 lässt sich jedoch entnehmen, dass die neue Gartengestaltung keine Bäume vorsieht.