d) Der Stadt Thun war aufgrund der Einsprache der Beschwerdeführenden vom 1. Dezember 2017 bekannt, dass auf dem Grundstück der Beschwerdegegnerschaft angeblich Bäume gefällt wurden.35 Mit Bauentscheid vom 9. April 2018 bewilligte die Stadt Thun die neue Gartengestaltung und verfügte als Auflage die Begrünung der Stützmauer. Die Beschwerdeführenden haben die «Baumfällaktion» in der Folge auch in ihrer Baubeschwerde vom 9. Mai 2018 vor der BVE vorgebracht und darauf hingewiesen, dass Ersatzbäume zu pflanzen seien.36 Die BVE bewilligte mit Entscheid vom 23. Januar 2019 die Projektänderung vom 27. September 2018 und präzisierte die Auflage zur Begrünung der Stützmauer.