Wie vorangehend aufgezeigt, ist das Verfahren diesbezüglich liquid. Mit Eingabe vom 1. Juli 2021 teilten die Beschwerdeführenden im vorinstanzlichen Verfahren mit, auf der Nordseite der Liegenschaft der Beschwerdegegnerschaft sei vor einiger Zeit ohne Baubewilligung ein zusätzlicher Autoabstellplatz realisiert worden.28 Es handelt sich bei diesem Hinweis um eine neue baupolizeiliche Anzeige. Wie bereits erwähnt, hat die Stadt Thun hinsichtlich des Parkplatzes noch kein baupolizeiliches Verfahren durchgeführt. Insbesondere geht aus den Akten nicht hervor, ob die Beschwerdegegnerschaft bereits Gelegenheit erhalten hat, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen (vgl. Art. 46 Abs. 2 Bst. b