In ihrer Stellungnahme vom 6. Januar 2023 führt die Stadt Thun aus, im Rahmen des Augenscheins vom 24. August 2021 habe sie den Parteien in Aussicht gestellt, über den Parkplatz ein separates Baupolizeiverfahren zu führen. Die Parteien hätten Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äussern. Die Beschwerdeführenden hätten die Vorgehensweise in ihrer Stellungnahme nicht beanstandet. Zudem liege die Verfahrensführung grundsätzlich im Ermessen der Baupolizeibehörde.