Vor diesem Hintergrund erscheine ein erneuter Ersatz der Pflanzen durch bereits höhergewachsene aus ökonomischer und ökologischer Sicht nicht sinnvoll und unverhältnismässig. Gestützt auf die durchgeführte Begehung vom 24. August 2021 und der Fotodokumentation sei eine erneute Begehung nicht erforderlich. Mit Dispositiv-Ziff. C.1. wies die Stadt Thun den Antrag auf eine erneute Begehung ab. In Dispositiv-Ziff. C.2.b hielt sie sodann fest, dass die Bepflanzung im Hinblick auf die kommenden Wachstumsperioden genüge, allenfalls abgestorbene Pflanzungen bei der nächsten Pflanzperiode zu ersetzen und der dauerhafte Bewuchs zu gewährleisten seien.