Es habe sich gezeigt, dass auf der ganzen Länge der Mauer eine Begrünung stattgefunden habe. Die Bepflanzung befinde sich im Wachstum und werde nach zwei bis drei Wachstumsperioden die Mauerkrone erreicht haben. Eine erneute Begehung erscheine daher nicht erforderlich. b) In der angefochtenen Verfügung begründete die Stadt Thun, anlässlich der Begehung vom 24. August 2021 habe festgestellt werden können, dass einige Pflanzen im Wuchs eingeschränkt und teilweise abgestorben gewesen seien. Erkennbar sei aber auch gewesen, dass auf der ganzen Länge frische Triebe gewachsen seien. Ebenfalls habe die Fotodokumentation vom 17. Oktober 2021 die Pflanzen im Wuchs gezeigt.