Es sei eine weitere Begehung vor Ort zwingend, um die Situation beurteilen zu können. Zudem sei mit geeigneten Auflagen sicherzustellen, dass die Begrünung auch in den nächsten Jahren Bestand habe und verfügungskonform bleibe. Die Baupolizeibehörde habe es unterlassen, Kontrollmechanismen einzubauen.