2. Die Vorinstanz sei anzuweisen: a. die Angelegenheit «Fällung von zahlreichen Bäumen» durch die Beschwerdegegner in baupolizeilicher Hinsicht umfassend abzuklären und Massnahmen zu verfügen, insbesondere eine Wiederherstellung durch das Pflanzen von neuen Bäumen in gleicher Art und Anzahl; b. eine erneute Begehung vor Ort inkl. Kontrolle der Begrünung entlang der Stützmauer, insbesondere an der Westecke des Grundstückes (angrenzend an Parzellen-Nrn. L.________, A.________ und B.________ durchzuführen;