Die baupolizeiliche Verfügung vom 2. November 2022 sei aufzuheben und die Sache sei zur Weiterführung des baupolizeilichen Verfahrens 2021-0056 und zur erneuten Eröffnung einer im Sinne der Erwägungen angepassten baupolizeilichen Verfügung an das Bauinspektorat der Stadt Thun (Vor-instanz) zurückzuweisen. 2.