4. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 5. Dezember 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Die baupolizeiliche Verfügung vom 2. November 2022 sei aufzuheben und die Sache sei zur Weiterführung des baupolizeilichen Verfahrens 2021-0056 und zur erneuten Eröffnung einer im Sinne der Erwägungen angepassten baupolizeilichen Verfügung an das Bauinspektorat der Stadt Thun (Vor-instanz) zurückzuweisen.