Mit Eingabe vom 1. Juli 2021 machten die Beschwerdeführenden geltend, die Liguster hätten nur mangelhaft gepflegt werden können, so dass einige «eingegangen» seien. Die aktuelle Begrünung sei nicht genügend. Der Zugang über das Grundstück der Beschwerdeführenden werde nicht gewährleistet. Weiter erklärten die Beschwerdeführenden, auf der Nordseite der beschwerdegegnerischen Liegenschaft sei vor einiger Zeit ohne Baubewilligung ein zusätzlicher Autoabstellplatz realisiert worden. Auch seien die bereits vorgenommenen Rodungen von vier Bäumen im Umgebungsgestaltungsplan der Projektänderung vom 27. September 2018 nicht eingezeichnet.7