Am 1. März 2021 nahm die Stadt Thun einen Augenschein vor.4 Mit Schreiben vom 26. März 2021 teilte sie der Beschwerdegegnerschaft mit, bis zum Kontrolltermin vom 1. März 2021 sei die Begrünung der Stützmauer gemäss Entscheid der BVE vom 23. Januar 2019 nicht erfolgt. Ein Formular SB2 sei noch nicht eingegangen. Beim Kontrolltermin habe das Geländer zudem nicht vollständig gemessen werden können, es werde jedoch davon ausgegangen, dass es etwas zurückversetzt werden müsse, um den Plänen zu entsprechen. Die Stadt Thun erteilte der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit zur Stellungnahme.5