2. Die Beschwerdeführenden gelangten am 22. Januar 2021 an die Stadt Thun und teilten unter anderem mit, die Begrünung der Stützmauer fehle komplett und es sei ein baubewilligungspflichtiger Whirlpool errichtet worden. Mit E-Mail vom 26. Februar 2021 erklärten sie zudem, das Geländer sei nicht gemäss den von der BVE am 1. Oktober 2018 gestempelten Plänen ausgeführt worden. Am 28. Januar 2021 wiesen die Beschwerdeführenden weiter darauf hin, dass das aufgeschüttete Terrain abrutsche und unterhalb des Whirlpools die Böschung weggebrochen sei.3