Gemäss Art. 1 Abs. 1 des Gebührenreglements erhebt die Einwohnergemeinde Schangnau Gebühren für die im Reglement aufgeführten Dienstleistungen. Massgeblich ist somit das Verursacherprinzip. Demnach soll, wer Aufwand verursacht, diesen bezahlen bzw. sich angemessen an den Kosten beteiligen müssen.