Wie vom Beschwerdeführer in Ziffer 3 seiner Beschwerde bestätigt, hat er nach dem Unwetter vom 4. Juli 2022 Kies auf dem Platz eingebaut. Nach Angaben des Beschwerdeführers habe es sich dabei lediglich um 10 m3 Kies gehandelt. In Ziffer 4 des Schreibens des Beschwerdeführers vom 19. September 2022 an die Vorinstanz gibt er an, die Löcher könnten mit geschätzten 30 m3 Schotter aufgefüllt werden. Das Unterhalten und Ändern von Bauten und Anlagen kann zwar gestützt auf Art. 6 Abs. 1 Bst. c BewD baubewilligungsfrei vorgenommen werden, wenn keine bauoder umweltrechtlich relevanten Tatbestände betroffen sind.