Die Parzelle Schangnau Grundbuchblatt Nr. E.________, auf welcher dem Beschwerdeführer mit Gesamtbauentscheid vom 26. Juni 2007 die Lagerung von Siloballen auf 20 m Länge ab der Grenze zum nachbarlichen Grundstück Schangnau Grundbuchblatt Nr. H.________ bewilligt wurde, liegt grösstenteils im Gewässerraum. Namentlich der Teil, auf welchem der Lagerplatz bewilligt wurde, liegt gemäss Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) vollumfänglich im Gewässerraum.