Weiter führt der Beschwerdeführer aus, im Nachgang des Unwetters vom 4. Juli 2022 seien insgesamt ungefähr 10 m3 Kies auf dem Platz eingebaut worden. Es seien in der Umgebung überall Löcher geflickt worden, es sei niemandem bekannt gewesen, dass dies einer Baubewilligung bedürfe. Auch sei der Umfang der Auffüllung dermassen gering gewesen, dass eine Baubewilligungspflicht nicht sein könne und diese Arbeiten baubewilligungsfrei möglich sein müssten. Es sei keine Terrainveränderung erfolgt, sondern nur zwei Löcher leicht gefüllt worden. Daran ändere auch nichts, dass der Siloballenlagerplatz im Gewässerraum liege.