Zudem führte das TBA OIK IV aus, gemäss aktuellen Luftbildern sei weit mehr als die bewilligte Fläche zum Lagern von Gegenständen genutzt worden, auch über die Grundstücksgrenze hinaus. Zudem sei die Bewilligung des Lagerplatzes auf Siloballen beschränkt gewesen. Es seien aber immer wieder andere Gegenstände gelagert worden (beispielsweise Holz, Anhänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge und sogar Unterstände). Der Grundeigentümer sei in den letzten Jahren laut Gemeinde und Schwellenkorporation Schangnau mehrfach auf die Verstösse hingewiesen worden. Das TBA OIK IV empfehle ein baupolizeiliches Vorgehen.