In seinem Schreiben hielt das TBA OIK IV zudem fest, die Problematik des Lagerplatzes in Bezug auf die Emme sei in den letzten Jahren mehrfach ersichtlich geworden, so auch anlässlich des Unwetters am 24. Juli 2014. Einerseits enge der Lagerplatz die Emme im Abflussprofil ein, was zu verstärkter Erosion und Überflutung führe. Andererseits seien auf dem Platz gelagerte Siloballen sowie entgegen der Bewilligung gelagerte andere Materialien abgeschwemmt und teilweise bis ins Räbloch geschwemmt worden, dessen Räumung enorme Kosten verursache. Aus diesen Gründen erfülle das Vorhaben unter anderen die Tatbestände gemäss Art. 39a Bst. a, b, c, d, g und h WBV3 und dem Bauvorhaben