a) Das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV (TBA OIK IV) machte die Vorinstanz mit Schreiben vom 5. September 2022 darauf aufmerksam, dass der im Jahr 2007 bewilligte Lagerplatz auf Parzelle Schangnau Grundbuchblatt Nr. E.________ anlässlich des ausserordentlichen Hochwassers vom 4. Juli 2022 vollständig zerstört worden sei. Anlässlich diverser Begehungen sei festgestellt worden, dass der Beschwerdeführer den Lagerplatz nun wieder instand stelle resp. neu baue. Nach der vollständigen Zerstörung des Lagerplatzes bestehe kein Anspruch mehr auf Besitzstand. Das Instandstellen des Platzes komme einem bewilligungspflichtigen Neubau gleich.