c) In Ziffer 4 der Verfügung vom 7. Oktober 2022 schloss die Vorinstanz den Baupolizeifall Nr. 942/2022-0530 ab, in Ziffer 5 wurden die Verfahrenskosten verlegt. Aufgrund der Rückweisung an die Vorinstanz sind die Ziffern 4 und 5 der Verfügung vom 7. Oktober 2022 aus formellen Gründen ebenfalls aufzuheben. 5. Zusammenfassung, Kosten a) Die Ziffern 1, 4 und 5 der Verfügung vom 7. Oktober 2022 werden aufgehoben. Soweit weitergehend wird die Beschwerde vom 8. November 2022 abgewiesen.