«Bleibt bis Einzug Dispo ab 01.04.22 hier.». Auch geht aus dem der Anzeige beigelegten Protokoll der Stockwerkeigentümerversammlung vom 4. April 2022 hervor, dass die Beschwerdegegnerin die Umnutzung des Disponibelraums im Untergeschoss zu Wohnzwecken beabsichtigte.16