Er ist mit einem Plattenboden wie in einem Wohnraum sowie mit elektrischen Installationen ausgestattet, welche in der Vergangenheit die Nutzung als Büro erlaubten und verfügt mit der Fensterzeile über Tageslicht. Aus den eingereichten Fotos sind im Disponibelraum zudem bauliche Massnahmen wie Dusche, WC und Anschlüsse für eine Kücheninstallation ersichtlich.15 Mit diesen Massnahmen ist die Wohnnutzung des Raumes ohne weiteres möglich. Weiter haben die Beschwerdeführenden Fotos eingereicht, welche diverse Möbel und Gegenstände zeigen, welche mit einer Notiz versehen waren: «Bleibt bis Einzug Dispo ab 01.04.22 hier.».