c) Das Beschwerdeverfahren wurde mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 vorläufig sistiert. Die Sistierung wurde wieder aufgehoben, als die Vorinstanz mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2022 mitteilte, dass die geplanten Verfahrensschritte aufgrund des Devolutiveffekts nicht durchgeführt werden konnten und nicht ohne weiteres auf die angefochtene Verfügung zurückgekommen werden könne.