8. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, aufgrund einer ersten summarischen Einschätzung beabsichtige es, die Verfügung der Vorinstanz vom 7. Oktober 2022 aufzuheben und die Sache zur weiteren Behandlung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Weiter holte das Rechtsamt bei der Vorinstanz die Vorakten ein. 9. Die Vorinstanz stellte mit Schreiben vom 10. Januar 2023 die Vorakten zu und verzichtete auf eine weitere Stellungnahme zum weiteren Vorgehen.