Mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 sistierte das Rechtsamt das Verfahren vorläufig bis zum 28. Februar 2022 und bat die Vorinstanz, das Rechtsamt vor Ablauf der Sistierung über den Verfahrensstand zu informieren resp. dem Rechtsamt eine Kopie einer allfälligen neuen Verfügung zuzustellen.