Bodenheizung umgehend ausser Betrieb zu setzen und die seit dem 1.1.2022 für die Wohnnutzung installierten Geräte und Einrichtungen innert kurzer, behördlich festzusetzender Frist zurückzubauen. 3. Eventualiter: Das hiermit eingeleitete Beschwerdeverfahren sei zu sistieren, bis die Vorinstanz bzw. das Bauinspektorat der Stadt Thun über die neue baupolizeiliche Anzeige der Beschwerdeführenden vom 23. Oktober 2022 entschieden hat.»