Weiter bringen die Beschwerdeführenden vor, die baubewilligten Pläne, welche der Verfügung beigelegen seien, würden nicht der effektiven heutigen Situation entsprechen. Es habe eine nicht bewilligte Nachrüstung des Disponibelraums mit Bodenheizung, Dusche und WC stattgefunden. Die Nutzung dieses Raums als Büro sei von den Beschwerdeführenden in Unkenntnis dieser Nachrüstungen über Jahre geduldet worden.