Ermächtigung4 nahm die Vorinstanz am frühen Morgen des 8. November 2022 einen Augenschein vor Ort vor, bei dem sie feststellte, dass der Raum im Untergeschoss tatsächlich zu Wohnzwecken benutzt wurde. Anlässlich des Augenscheins wurde festgestellt, dass der Raum mit einem Bett, Schränken, Regalen, einem Tisch mit Stühlen, einem Sessel und einem Fernseher eingerichtet und an der nordöstlichen Wand des Raumes ein Küchenbereich mit einer Spüle eingebaut worden war. Auf den Fotos sind beim Küchenbereich auch eine Mikrowelle sowie ein Wasserkocher ersichtlich.